Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die katholische Kirche auf Geldmittel angewiesen, die im Wesentlichen einerseits aus dem Kirchensteueraufkommen, andererseits aus dem örtlichen Vermögen in den Kirchengemeinden resultieren.
Eine Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes besteht darin, dieses örtliche Vermögen zu verwalten und seine Erträge sowie ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden. Darüber hinaus vertritt der Kirchenvorstand im juristischen Sinne die Gemeinde und ihr Vermögen nach außen hin.
Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes:
1. „Finanz- und Rechtsträgerschaft“ der pastoralen Kooperation
2. Anstellungsträgerschaft aller Folgedienste
3. Anstellungsträgerschaft der Hausmeister/innen und Reinigungskräfte
4. Organisation und Finanzverwaltung der Pastoral- und Kontaktbüros
5. Caritasarbeit
6. Organisation und Finanzverwaltung der Büchereien
7. Koordination der Belegung von Versammlungsräumen
